Der Geschlechterbegriff im schweizerischen Gleichstellungsgesetz: Die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung als direkte Geschlechterdiskriminierung
Das Merkmal des Geschlechts wird im schweizerischen Recht zwar nicht definiert, ist jedoch als Anknüpfungspunkt für den Schutz vor Diskriminierung von zentraler Bedeutung. Das Bundesgericht hat in BGE 145 II 153 entschieden, eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung sei keine direkte...
Main Author: | |
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Format: | Article |
Language: | deu |
Published: |
Student-Edited
2022-05-01
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Series: | Cognitio |
Subjects: | |
Online Access: | https://zenodo.org/record/6518335#.YpSu52DP2yI |
Summary: | Das Merkmal des Geschlechts wird im schweizerischen Recht zwar nicht definiert, ist jedoch als Anknüpfungspunkt für den Schutz vor Diskriminierung von zentraler Bedeutung. Das Bundesgericht hat in BGE 145 II 153 entschieden, eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung sei keine direkte Geschlechterdiskriminierung im Sinne des Art. 3 GlG. Dabei geht das Bundesgericht von einem engen Geschlechterbegriff aus. Der Entscheid steht quer zum modernen Verständnis des Ge- schlechts als soziale Konstruktion, wonach auch die Sexualität als Bestandteil des Geschlechterbegriffs betrachtet wird.
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ISSN: | 2624-8417 |