Instaurare omnia in Christo des Papstes Pius’ X. (1903-1914) und die liturgische Erneuerung

Papst Pius X. (1903-1914) hat sein Pontifikat, das unter dem Motto Instaurare omnia in Christo („Alles in Christo erneuern”) stand, mit der Erneuerung der Liturgie angefangen. Bei seinem eifrigen Streben, Kirche und Menscheit durch Wiederbelebung der Frömmigkeit zu erneuern, war Pius X. auch um die...

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Main Author: Jan Józef Janicki
Format: Article
Language:deu
Published: The Pontifical University of John Paul II in Krakow 2004-12-01
Series:Folia Historica Cracoviensia
Subjects:
Online Access:http://czasopisma.upjp2.edu.pl/foliahistoricacracoviensia/article/view/1239/1145
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description Papst Pius X. (1903-1914) hat sein Pontifikat, das unter dem Motto Instaurare omnia in Christo („Alles in Christo erneuern”) stand, mit der Erneuerung der Liturgie angefangen. Bei seinem eifrigen Streben, Kirche und Menscheit durch Wiederbelebung der Frömmigkeit zu erneuern, war Pius X. auch um die Reinheit und Erhabenheit der gottesdienstlichen Formen besorgt. Seine Reformen auf diesem Gebiet bezogen sich zunächst auf die kirchliche Musik, die damals besonders in Italien verweltlicht und entartet war. Das Motu proprio Tra le sollecitudini vom 22. November 1903 (Fest der heiligen Cäcilia) (das sich direkt auf die Kirchenmusik bezog), sollte nach Pius’X. eigenen Worten ein Grundbuch der Kirchenmusik sein. Unter seinen Hirtensorgen, so führt der Papst aus, rage diejenige für die Würde des Gotteshauses hervor, in dem sich die Gläubigen zur Feier der Geheimnisse und Verrichtung ihrer Gebete versammeln und also nichts geschehen dürfe, was ihre Frömmigkeit stören und die Heiligkeit des Ortes beleidigen könnte, wie dies die kirchenmusikalischen Abwege und Missbrauche unter dem Einfluss der profanen Kunst zu tun drohten. Die Kirchenmusik müsse als integraler Bestandteil der Liturgie die Ehre Gottes und die Andacht der Zuhörer fördern und daher heilig, universell und künstlerisch sein. Von besonderer Bedeutung sind im Werke des grossen Seelsorgepapstes die Kommunionerlasse. Im Dekret der Konzilskongregation vom 20. Dezember 1905 erklärte Pius X. als Wunsch Christi und der Kirche, dass alle Gläubigen öfters, ja möglichst jeden Tag in würdiger Weise zum heiligen Mahle gehen möchten, um durch die eucharistische Vereinigung mit Gott als Heilmittel gegen ihre Gebrechen, nicht etwa als Lohn für ihre Tugenden, die Kraft zur Stärkung der Liebe zu gewinnen. Am 8. August 1910 erklärte die Sakramentskongregation mit ausführlicher dogmatischer Begründung und päpstlicher Bestätigung, es genüge zur ersten heiligen Kommunion, dass ein Kind zu denken anfange und hinreichende Vernunft aufweise, um das eucharistische Brot von gewöhnlichen Speisen zu unterscheiden und die notwendigen Glaubensstücke zu begreifen, was ungefähr im siebten Lebensjahr der Fall sei. Pius ‘X. liturgische Reformen beschränkten sich nicht nur auf die Kirchenmusik und die Kommunionerlasse; sie betrafen auch das kirchliche Gebet als solches. Die Konstitution vom 11. November 1911 und das Motu proprio vom 23. Oktober 1913 führen die schon von früheren Päpsten unternommenen Reformen des römischen Breviers weiter. Die alte Sitte der Verrichtung des ganzen Psalteriums soll erneuert, zugleich der Kirchenkalender von der Überwucherung mit Heiligenfesten gereinigt und angesichts der vielfach starken Belastung des Seelsorgeklerus eine Kürzung der Offizien durch eine neue Verteilung der Psalmen vorgenommen werden. Pius X. hat die Liturgie als die „erste und unersetzliche Quelle für den wahren christlichen Geist” proklamiert und die aktive Teilnahme der Gläubigen an ihr gefordert.
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