Das Ende der Großzügigkeit

Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig. Das hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts heute in einem wegweisenden Urteil festgestellt. Das Gericht hat das Nachtragshaushaltsgesetz 2021 überzeugend aus drei Gründen für nichtig erklärt. Ersten...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Till Valentin Meickmann
Format: Article
Language:deu
Published: Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH 2023-11-01
Series:Verfassungsblog
Subjects:
Online Access:https://verfassungsblog.de/das-ende-der-groszugigkeit/
Description
Summary:Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig. Das hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts heute in einem wegweisenden Urteil festgestellt. Das Gericht hat das Nachtragshaushaltsgesetz 2021 überzeugend aus drei Gründen für nichtig erklärt. Erstens ist der Veranlassungszusammenhang zwischen der Neuverschuldung und daraus zu finanzierenden Maßnahmen nicht hinreichend dargelegt und begründet worden, zweitens stehen die Haushaltsgrundsätze der Jährlichkeit, Jährigkeit und Fälligkeit der faktisch unbeschränkten Übertragung von Kreditermächtigungen auf kommende Haushaltsjahre entgegen und drittens können Nachtragshaushalte nicht rückwirkend erlassen werden.
ISSN:2366-7044