ZUM PROBLEM DER TERMINOLOGISCH-KONZEPTUELLEN ÄQUIVALENZ ZWISCHEN ZWEI SPRACH- UND KULTURGEMEINSCHAFTEN: DIE SOGENANNTEN „DIFFERENZEN“ ZWISCHEN DEN SACHEN

Dass gerade das Äquivalenzproblem und der große Sach- und Fachbereich des Rechts ein spezifisches Verhältnis zueinander haben, zeigen Arntz/Picht/Mayer wie folgt: „So sind beispielsweise die zwischensprachlichen Begriffsunterschiede in den Rechtsterminologien besonders ausgeprägt. Dies liegt nahe,...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Hans-Harry Drößiger
Format: Article
Language:deu
Published: Vilnius University 2007-01-01
Series:Kalbotyra
Online Access:http://www.journals.vu.lt/kalbotyra/article/view/7561
Description
Summary:Dass gerade das Äquivalenzproblem und der große Sach- und Fachbereich des Rechts ein spezifisches Verhältnis zueinander haben, zeigen Arntz/Picht/Mayer wie folgt: „So sind beispielsweise die zwischensprachlichen Begriffsunterschiede in den Rechtsterminologien besonders ausgeprägt. Dies liegt nahe, wenn man bedenkt, daß das Recht einzig und allein durch die (jeweilige) Sprache lebt. Der juristische Fachwortschatz ist daher immer an eine bestimmte Rechtsordnung gebunden, die sich im Laufe eines historischen Prozesses entwickelt hat und sich von den übrigen Rechtsordnungen unterscheidet.“ (2004, 149)
ISSN:1392-1517
2029-8315