Zuständigkeiten für Klagen aus Crowdwork – Gerichtsstandsvereinbarungen bei der Plattformarbeit nach dem Lugano-Übereinkommen
Die Digitalisierung der Arbeit geht mit einer Zunahme von grenzüberschreitenden Vertragsverhältnissen im Bereich der Plattformarbeit (Crowdwork) einher. In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen die Plattformen oft Gerichtsstandsklauseln vor, welche einen von der gesetzlichen Zuständigkeitsor...
Main Author: | |
---|---|
Format: | Article |
Language: | deu |
Published: |
Daniel Huerlimann
2019-10-01
|
Series: | sui-generis |
Online Access: | https://sui-generis.ch/article/view/2130 |
_version_ | 1797404967825309696 |
---|---|
author | Eylem Demir |
author_facet | Eylem Demir |
author_sort | Eylem Demir |
collection | DOAJ |
description |
Die Digitalisierung der Arbeit geht mit einer Zunahme von grenzüberschreitenden Vertragsverhältnissen im Bereich der Plattformarbeit (Crowdwork) einher. In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen die Plattformen oft Gerichtsstandsklauseln vor, welche einen von der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung abweichenden Gerichtsstand festlegen. Aufgrund der räumlichen Distanz zwischen dem Ort der Arbeitsverrichtung und des Gerichtsstandes wirken sich diese Vereinbarungen im Ergebnis zuungunsten der Crowdworker (Plattformbeschäftigte) aus. Der vorliegende Beitrag untersucht die Zulässigkeitsvoraussetzungen von Gerichtsstandsvereinbarungen bei ortsungebundener Plattformarbeit aus der Perspektive des Lugano-Übereinkommens.
|
first_indexed | 2024-03-09T03:02:47Z |
format | Article |
id | doaj.art-416ef1cd399b41ac895eb00895e3a020 |
institution | Directory Open Access Journal |
issn | 2297-105X |
language | deu |
last_indexed | 2024-03-09T03:02:47Z |
publishDate | 2019-10-01 |
publisher | Daniel Huerlimann |
record_format | Article |
series | sui-generis |
spelling | doaj.art-416ef1cd399b41ac895eb00895e3a0202023-12-04T09:18:09ZdeuDaniel Huerlimannsui-generis2297-105X2019-10-0110.21257/sg.107Zuständigkeiten für Klagen aus Crowdwork – Gerichtsstandsvereinbarungen bei der Plattformarbeit nach dem Lugano-ÜbereinkommenEylem Demir Die Digitalisierung der Arbeit geht mit einer Zunahme von grenzüberschreitenden Vertragsverhältnissen im Bereich der Plattformarbeit (Crowdwork) einher. In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen die Plattformen oft Gerichtsstandsklauseln vor, welche einen von der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung abweichenden Gerichtsstand festlegen. Aufgrund der räumlichen Distanz zwischen dem Ort der Arbeitsverrichtung und des Gerichtsstandes wirken sich diese Vereinbarungen im Ergebnis zuungunsten der Crowdworker (Plattformbeschäftigte) aus. Der vorliegende Beitrag untersucht die Zulässigkeitsvoraussetzungen von Gerichtsstandsvereinbarungen bei ortsungebundener Plattformarbeit aus der Perspektive des Lugano-Übereinkommens. https://sui-generis.ch/article/view/2130 |
spellingShingle | Eylem Demir Zuständigkeiten für Klagen aus Crowdwork – Gerichtsstandsvereinbarungen bei der Plattformarbeit nach dem Lugano-Übereinkommen sui-generis |
title | Zuständigkeiten für Klagen aus Crowdwork – Gerichtsstandsvereinbarungen bei der Plattformarbeit nach dem Lugano-Übereinkommen |
title_full | Zuständigkeiten für Klagen aus Crowdwork – Gerichtsstandsvereinbarungen bei der Plattformarbeit nach dem Lugano-Übereinkommen |
title_fullStr | Zuständigkeiten für Klagen aus Crowdwork – Gerichtsstandsvereinbarungen bei der Plattformarbeit nach dem Lugano-Übereinkommen |
title_full_unstemmed | Zuständigkeiten für Klagen aus Crowdwork – Gerichtsstandsvereinbarungen bei der Plattformarbeit nach dem Lugano-Übereinkommen |
title_short | Zuständigkeiten für Klagen aus Crowdwork – Gerichtsstandsvereinbarungen bei der Plattformarbeit nach dem Lugano-Übereinkommen |
title_sort | zustandigkeiten fur klagen aus crowdwork gerichtsstandsvereinbarungen bei der plattformarbeit nach dem lugano ubereinkommen |
url | https://sui-generis.ch/article/view/2130 |
work_keys_str_mv | AT eylemdemir zustandigkeitenfurklagenauscrowdworkgerichtsstandsvereinbarungenbeiderplattformarbeitnachdemluganoubereinkommen |