Systematische Diskriminierung oder nur rechtswidrige Praxis?

<p>Im Juni 2020 trennte das Jugendamt Frankfurt a.M. eine Romni von ihrem neugeborenen Kind, nachdem sie aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht mehr ihrer Tätigkeit als Sexarbeiterin nachgehen konnte. Ausschlaggebend für die Trennung waren die sozioökonomischen Verhältnisse der Mutter. Diese und...

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Main Author: Ibrahim Kanalan
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Published: Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH
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description <p>Im Juni 2020 trennte das Jugendamt Frankfurt a.M. eine Romni von ihrem neugeborenen Kind, nachdem sie aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht mehr ihrer Tätigkeit als Sexarbeiterin nachgehen konnte. Ausschlaggebend für die Trennung waren die sozioökonomischen Verhältnisse der Mutter. Diese und die dadurch bedingte (drohende) Obdachlosigkeit für sich genommen können aber eine Inobhutnahme von Kindern durch das Jugendamt grundsätzlich nicht rechtfertigen.</p>
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