Die kontrollierte Abgabe von Cannabis als wissenschaftliche Forschung aus rechtlicher Sicht

Das Bundesamt für Gesundheit verweigerte der Universität Bern eine Ausnahmebewilligung für die Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie. Das Betäubungsmittelgesetz sieht die Abgabe von Betäubungsmitteln ausnahmsweise zu wissenschaftlichen Zwecken vor. Nach der A...

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Main Author: Samuel Schweizer
Format: Article
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Published: Daniel Huerlimann 2018-06-01
Series:sui-generis
Online Access:https://sui-generis.ch/article/view/1912
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