Die kontrollierte Abgabe von Cannabis als wissenschaftliche Forschung aus rechtlicher Sicht
Das Bundesamt für Gesundheit verweigerte der Universität Bern eine Ausnahmebewilligung für die Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie. Das Betäubungsmittelgesetz sieht die Abgabe von Betäubungsmitteln ausnahmsweise zu wissenschaftlichen Zwecken vor. Nach der A...
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Format: | Article |
Language: | deu |
Published: |
Daniel Huerlimann
2018-06-01
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Series: | sui-generis |
Online Access: | https://sui-generis.ch/article/view/1912 |