Eine modifizierte Digitalsteuer als Ergänzungssteuer zur Mehrwertsteuer zur Besteuerung der vom Nutzer beige-tragenen Wertschöpfung

Die von der EU-Kommission im Jahr 2018 vorgeschlagene Digitalsteuer ist höchst umstritten. Bislang konzentrierten sich die Diskussionen darüber auf die Besteuerung der von dem Nutzer beigetragenen Wertschöpfung aufgrund eines B2C-Modells, in dem Google und Co als der den digitalen Service leisten...

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Bibliographic Details
Main Author: Wei Zhang
Format: Article
Language:deu
Published: Brigitte Lurger, Elisabeth Staudegger, Stefan Storr 2019-06-01
Series:Austrian Law Journal
Subjects:
Online Access:https://unipub.uni-graz.at/alj/periodical/titleinfo/4773266
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author Wei Zhang
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description Die von der EU-Kommission im Jahr 2018 vorgeschlagene Digitalsteuer ist höchst umstritten. Bislang konzentrierten sich die Diskussionen darüber auf die Besteuerung der von dem Nutzer beigetragenen Wertschöpfung aufgrund eines B2C-Modells, in dem Google und Co als der den digitalen Service leistende Unternehmer und die privaten Nutzer als Verbraucher in Erscheinung treten. Dieser Beitrag geht in die umgekehrte Richtung und untersucht, ob die vom Nutzer erzeugte Wertschöpfung aufseiten des Nutzers als die des private Daten anbietenden Dienstleistungsunternehmers besteuert werden kann, und wenn ja, ob als Ertragsteuer oder als Mehrwertsteuer. Im Ergebnis kann die vom Nutzer beigetragene Wertschöpfung aufseiten des Nutzers durch eine modifizierte Digitalsteuer als eine befristete Ergänzungssteuer zur Mehrwertsteuer erfasst werden, bevor die OECD in Zukunft möglicherweise eine neue „Signal-Vermittlungsservicebetriebstätte“ in Art 5 des OECD-Musterabkommens einführt.
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