Summary: | <p>Die NPD ist, wenngleich nicht verboten, so doch amtlich festgestelltermaßen verfassungsfeindlich, und deshalb gibt es so gut wie keine Kontroverse über die beiden Entwürfe der Regierungsfraktionen und des Bundesrates, ihr jetzt die staatliche Parteienfinanzierung wegzunehmen und zu diesem Zweck das Grundgesetz zu ändern. Fast alle begrüßen den Schritt, zumal die problematische Idee, mit dieser Entscheidung den Bundestagspräsidenten zu betrauen statt das Bundesverfassungsgericht, mittlerweile vom Tisch ist. Dass die Entwürfe aber alles andere sind als ein No-Brainer, hat sich heute bei der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Bundestags herausgestellt.</p>
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