Beck to History

<p>Der C.H.Beck-Verlag will den nach einem NS-Juristen benannten BGB-Kurzkommentar &#8222;Palandt&#8220; nicht umbenennen, weil so &#8222;die Geschichte der Entstehung des Werks präsent bleibt und auch in Zukunft Anlass zur Reflexion bietet“. Auf Täter verweisende Stolpersteine per...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Andreas Fischer-Lescano
Format: Article
Language:deu
Published: Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH
Series:Verfassungsblog
Subjects:
Online Access:https://verfassungsblog.de/beck-to-history/
Description
Summary:<p>Der C.H.Beck-Verlag will den nach einem NS-Juristen benannten BGB-Kurzkommentar &#8222;Palandt&#8220; nicht umbenennen, weil so &#8222;die Geschichte der Entstehung des Werks präsent bleibt und auch in Zukunft Anlass zur Reflexion bietet“. Auf Täter verweisende Stolpersteine pervertieren die Idee des Opfergedenkens durch Stolpersteine. Sie sind historische Fußnoten im bleiernen Getriebe des Weiter-so. In der Beibehaltung der Namensgebung des Kurzkommentars kommt eine Traditionslinie der deutschen Rechtswissenschaft zum Ausdruck, die nahtlos an den Nationalsozialismus anknüpft. Erst eine Tilgung des Namens Palandt macht mit dieser Politik des zustimmenden Schweigens Schluss. </p>
ISSN:2366-7044