Es geht auch ohne Seehofer: Wie die Bundeskanzlerin für eine Entlassung des Verfassungs­schutz­präsidenten sorgen kann
<p>Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist Bundesbeamter des höheren Dienstes der Besoldungsgruppe B 9. Als solcher ist er politischer Beamter, den der Bundespräsident jederzeit gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 3 BBG in den einstweiligen Ruhestand versetzen kann. Rechtlich entscheidender...
Main Author: | Christoph Schönberger |
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Format: | Article |
Language: | deu |
Published: |
Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH
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Series: | Verfassungsblog |
Subjects: | |
Online Access: | https://verfassungsblog.de/es-geht-auch-ohne-seehofer-wie-die-bundeskanzlerin-fuer-eine-entlassung-des-verfassungsschutzpraesidenten-sorgen-kann/ |
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