Daueraufenthaltsstatus vs. öffentliche Sicherheit – Zum Rechtsrahmen der Ausweisung krimineller Drittstaatsangehöriger in der Europäischen Union
Im Dezember 2017 entschied der EuGH im Fall Lopez Pastuzano, dass die Ausweisung von Drittstaatsangehörigen mit einer Daueraufenthaltsberechtigung (EU) nach der Richtlinie 2003/109/EG nur unter den Voraussetzungen von Art. 12 der Richtlinie möglich ist, d.h. die betreffende Person muss eine gegenwär...
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Format: | Article |
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Published: |
Daniel Huerlimann
2018-01-01
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Series: | sui-generis |
Online Access: | https://sui-generis.ch/article/view/1836 |
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author | Sarah Progin-Theuerkauf |
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description | Im Dezember 2017 entschied der EuGH im Fall Lopez Pastuzano, dass die Ausweisung von Drittstaatsangehörigen mit einer Daueraufenthaltsberechtigung (EU) nach der Richtlinie 2003/109/EG nur unter den Voraussetzungen von Art. 12 der Richtlinie möglich ist, d.h. die betreffende Person muss eine gegenwärtige, hinreichend schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit darstellen und es muss stets eine individuelle Abwägung der Umstände des Einzelfalls durchgeführt werden. Ein Automatismus aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung ist unzulässig. Zudem spielt es nach der Richtlinie keine Rolle, ob die Ausweisung als verwaltungsrechtliche Sanktion ausgesprochen wurde oder Folge einer strafrechtlichen Verurteilung war. |
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