Beruht das Recht zu vererben auf einer Fiktion?
In dem vorliegenden Beitrag rekonstruiere ich die linkslibertaristische Kritik des Rechts zu vererben, die Hillel Steiner ausgearbeitet hat, und prüfe, ob diese Kritik zufriedenstellend ist. Ich komme zu dem Ergebnis, dass Steiner in dem von ihm angelegten rechtstheoretischen Rahmen die von vielen...
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Format: | Article |
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Published: |
Universität Salzburg
2018-06-01
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Series: | Zeitschrift für Praktische Philosophie |
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author | Hans-Christoph Schmidt am Busch |
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In dem vorliegenden Beitrag rekonstruiere ich die linkslibertaristische Kritik des Rechts zu vererben, die Hillel Steiner ausgearbeitet hat, und prüfe, ob diese Kritik zufriedenstellend ist. Ich komme zu dem Ergebnis, dass Steiner in dem von ihm angelegten rechtstheoretischen Rahmen die von vielen Philosophen und Rechtswissenschaftlern angenommene rechtliche Gleichartigkeit des Vererbens und des Verschenkens mit überzeugenden Argumenten in Frage stellt, seinerseits aber das Recht zu vererben mit einer Theorie kritisiert, die gerechtigkeitstheoretische und sozialtheoretische Bedenken hervorruft. Wie ich abschließend darlege, geben die erzielten Untersuchungsergebnisse Aufschluss über das ontologische Profil des Rechts zu vererben und die Eigentümlichkeit dieser Art der Eigentumsübertragung; sie eignen sich deshalb als Ausgangspunkt einer philosophischen Theorie des Erbrechts.
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spelling | doaj.art-5eb819be80164522a9ed69c335ae9df22023-06-07T16:10:23ZdeuUniversität SalzburgZeitschrift für Praktische Philosophie2409-99612018-06-015110.22613/zfpp/5.1.1Beruht das Recht zu vererben auf einer Fiktion?Hans-Christoph Schmidt am Busch0Braunschweig In dem vorliegenden Beitrag rekonstruiere ich die linkslibertaristische Kritik des Rechts zu vererben, die Hillel Steiner ausgearbeitet hat, und prüfe, ob diese Kritik zufriedenstellend ist. Ich komme zu dem Ergebnis, dass Steiner in dem von ihm angelegten rechtstheoretischen Rahmen die von vielen Philosophen und Rechtswissenschaftlern angenommene rechtliche Gleichartigkeit des Vererbens und des Verschenkens mit überzeugenden Argumenten in Frage stellt, seinerseits aber das Recht zu vererben mit einer Theorie kritisiert, die gerechtigkeitstheoretische und sozialtheoretische Bedenken hervorruft. Wie ich abschließend darlege, geben die erzielten Untersuchungsergebnisse Aufschluss über das ontologische Profil des Rechts zu vererben und die Eigentümlichkeit dieser Art der Eigentumsübertragung; sie eignen sich deshalb als Ausgangspunkt einer philosophischen Theorie des Erbrechts. https://www.praktische-philosophie.org/zfpp/article/view/151das Recht zu vererbenEigentumsrechteGerechtigkeitLibertarismusLinkslibertarismus |
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