Die Kontrolle regionaler Beihilfen im Rahmen der Wettbewerbspolitik der Europäischen Gemeinschaften
Im Jahr 1988 wurde das Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und der ergänzenden Länderförderung um 7 % von 45 % auf 38 % der Wohnbevölkerung (WOB) der Bundesrepublik Deutschland verringert. Eine Reduzierung des bundesdeutschen Fördergebiete...
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Published: |
oekom verlag GmbH
1989-07-01
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Series: | Raumforschung und Raumordnung |
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author | Thiemo W. Eser |
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Im Jahr 1988 wurde das Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und der ergänzenden Länderförderung um 7 % von 45 % auf 38 % der Wohnbevölkerung (WOB) der Bundesrepublik Deutschland verringert. Eine Reduzierung des bundesdeutschen Fördergebietes in dieser Größenordnung ist in der Geschichte der regionalen Wirtschaftspolitik bisher einzigartig.
Die Kontrolle regionaler Beihilfen im Rahmen der Wettbewerbspolitik der EG hatte einen wesentlichen, wenn nicht den ausschlaggebenden Einfluß auf diese Reduktion des Fördergebietes. In Anbetracht der gegenwärtigen Entwicklungen zur Vollendung des Binnenmarktes ist zu erwarten, daß die Einwirkungsmöglichkeiten der EG auf die nationalen Regionalpolitiken weiter steigen werden. Um so wichtiger erscheint deshalb eine Analyse der bestehenden Einflußmöglichkeiten: Wie erfolgt die Kontrolle regionaler Beihilfen der Wettbewerbspolitik der EG, die eine „Oberaufsicht“ beansprucht, auf die Träger der regionalen Wirtschaftspolitik in der Bundesrepublik Deutschland?
Das Ziel dieses Aufsatzes besteht darin, neben der bisherigen Entwicklungsgeschichte den heutigen Stand der Beihilfenkontrolle in der Regionalpolitik darzustellen, die Implikationen für die regionale Wirtschaftspolitik und insbesondere die GRW herauszuarbeiten und einige Schlußfolgerungen zu ziehen.
Die Analyse erfolgt auf zwei Ebenen: Zunächst wird das Kontrollverfahren selbst diskutiert; anschließend werden die empirische Überprüfung und Gegenüberstellung der Gebietsauswahl durch die EG und die GRW in zwei Perspektiven – hinsichtlich der Berücksichtigung verschiedener Regionstypen sowie der Verteilung der Gebietsauswahl auf die Bundesländer vorgenommen.
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