Darf es ein bisschen mehr sein? Gleichheit und Verfassungsidentität vor dem EuGH
<p>Die EU schützt die Verfassungsidentität der Mitgliedsstaaten. Diese Verpflichtung hat auch im OMT-Beschluss des BVerfG eine Rolle gespielt. Der EuGH hat das Potential dieser Norm bisher nicht ansatzweise ausgeschöpft. Das gilt auch für den Vorzeigefall aus der Luxemburger Rechtsprechung hie...
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Format: | Article |
Language: | deu |
Published: |
Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH
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Series: | Verfassungsblog |
Online Access: | https://verfassungsblog.de/darf-es-ein-bisschen-mehr-sein-gleichheit-und-verfassungsidentitaet-vor-dem-eugh/ |
Summary: | <p>Die EU schützt die Verfassungsidentität der Mitgliedsstaaten. Diese Verpflichtung hat auch im OMT-Beschluss des BVerfG eine Rolle gespielt. Der EuGH hat das Potential dieser Norm bisher nicht ansatzweise ausgeschöpft. Das gilt auch für den Vorzeigefall aus der Luxemburger Rechtsprechung hierzu: Schutz der Gleichheit steht hier im Vordergrund, und Gleichheit ist der Gegenspieler jeder lokalen und regionalen Identität.</p>
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ISSN: | 2366-7044 |