Auf Schritt und Tritt
<p>Anfang Februar hat das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss veröffentlicht, in dem es die sogenannte elektronische Fußfessel für verfassungsgemäß erklärt – jedenfalls derzeit. Da auch zehn Jahre nach ihrer Einführung keine Langzeitstudien zum kriminalpräventiven Effekt der elektronische...
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Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH
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description | <p>Anfang Februar hat das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss veröffentlicht, in dem es die sogenannte elektronische Fußfessel für verfassungsgemäß erklärt – jedenfalls derzeit. Da auch zehn Jahre nach ihrer Einführung keine Langzeitstudien zum kriminalpräventiven Effekt der elektronischen Aufenthaltsüberwachung vorliegen, nimmt das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zu Recht in die Pflicht, die Maßnahme zu evaluieren. Wieso das Bundesverfassungsgericht auf die verpflichtende Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Gefährlichkeitsprognose verzichtet, leuchtet vor dem Hintergrund des intensiven Grundrechtseingriffs, der mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung einhergeht, hingegen nicht ein.</p>
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