Die Störerhaftung ist tot, lang lebe die Störerhaftung

<p>In der rechtswissenschaftlichen Debatte melden sich erste Stimmen, die den Urteilen in den Verfahren YouTube II und Uploaded III entnehmen, dass der BGH die Störerhaftung für sämtliche Vermittlungsdienste abgeschafft habe. Mit anderen Worten könnten nun etwa auch Access Provider, Domain Reg...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Felix Reda
Format: Article
Language:deu
Published: Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH 2023-02-01
Series:Verfassungsblog
Subjects:
Online Access:https://verfassungsblog.de/storerhaftung/
Description
Summary:<p>In der rechtswissenschaftlichen Debatte melden sich erste Stimmen, die den Urteilen in den Verfahren YouTube II und Uploaded III entnehmen, dass der BGH die Störerhaftung für sämtliche Vermittlungsdienste abgeschafft habe. Mit anderen Worten könnten nun etwa auch Access Provider, Domain Registrare oder DNS-Dienste als Täter von Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haften. Diese Lesart der beiden Urteile zur Haftung von Sharing-Plattformen ist nicht nur rechtlich fernliegend, die Ausweitung der Haftung neutraler Diensteanbieter droht die Grundrechtseinschränkungen, die bereits an der Störerhaftung kritisiert wurden, zu potenzieren.</p>
ISSN:2366-7044