Verfolgung Strafunmündiger als Erziehungskonzept?
<p>Ein Sechsjähriger wird vom Polizeipräsidenten Berlins „vorgeladen“ in einer „Ermittlungssache“ – weil er einer Erzieherin auf die Hand geschlagen haben soll. Die Kanonen des Strafrechts auf ein strafunmündiges Kind zu richten, ist nicht nur erziehungs...
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Format: | Article |
Language: | deu |
Published: |
Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH
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Series: | Verfassungsblog |
Subjects: | |
Online Access: | https://verfassungsblog.de/verfolgung-strafunmundiger-als-erziehungskonzept/ |
Summary: | <p>Ein Sechsjähriger wird vom Polizeipräsidenten Berlins „vorgeladen“ in einer „Ermittlungssache“ – weil er einer Erzieherin auf die Hand geschlagen haben soll. Die Kanonen des Strafrechts auf ein strafunmündiges Kind zu richten, ist nicht nur erziehungspolitisch höchst fragwürdig, sondern sieht auch stark nach einer Straftat im Amt aus: Auf Verfolgung Unschuldiger steht mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe.</p>
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ISSN: | 2366-7044 |