Summary: | <p>Die Unionsbürgerschaft verspricht eine gleiche Bürgerschaft auf der Basis wechselseitiger sozialer Inklusion. Ihre solidarische Dimension ist jedoch aktuell umstritten (hier und hier). Im Kern geht es um die Frage, unter welchen Bedingungen Unionsbürger*innen Anspruch auf gleichberechtigten Bezug von beitragsunabhängigen Sozialleistungen haben, also darum, wer wem wieviel Solidarität schuldet. Nachdem der EuGH bereits entschieden hat, dass ein Ausschluss zulässig ist, wenn die Einreise „allein mit dem Ziel“ erfolgt, Sozialleistungen zu beziehen (Rs. C-333/13, Dano), folgt nun der nächste Schritt: In der Rs. Alimanovic (C-67/14) hat der EuGH gestern entschieden, dass die Mitgliedstaaten Sozialleistungen sogar gegenüber arbeitssuchenden Unionsbürger*innen verweigern dürfen. Dies hat gravierende Auswirkungen auf die solidarische und inklusive Dimension der Unionsbürgerschaft. Es wirft die Frage auf, ob die unionsbürgerschaftliche Freizügigkeit zu einem Privileg gut situierter Unionsbürger wird.</p>
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