Eine Lehrstunde Verfassungsrecht für das deutsche Staats­angehörigkeits­recht
<p>Man kann es kaum anders sagen: Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht eine regelrechte Lehrstunde in Sachen Verfassungsrecht erteilt. Und man kann für das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht nur hoffen, dass es sich diese Le...
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Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH
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description | <p>Man kann es kaum anders sagen: Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht eine regelrechte Lehrstunde in Sachen Verfassungsrecht erteilt. Und man kann für das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht nur hoffen, dass es sich diese Lehrstunde zu Herzen nimmt. Denn was die Kammer mit diesem etwa 20-seitigen Beschluss zu einem staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachungsanspruch nach Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht ins Stammbuch geschrieben hat, reicht weit über die konkret gefällte Entscheidung hinaus.</p>
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