Summary: | <p>Digitale Angebote haben längst den Medienmarkt erobert. Wenn man dem Verwaltungsgericht Berlin folgt, bewegen sich Online-Medien jedoch möglicherweise im grundrechtlichen Niemandsland, zumindest was die Medienfreiheiten und die sich daraus ergebenden Auskunftsansprüche gegenüber Behörden betrifft. Denn die Pressefreiheit setze die „Publikation eines Druckerzeugnisses“ voraus und die Frage, ob journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien von der Rundfunkfreiheit geschützt sind, könne im Eilverfahren nicht geklärt werden. Wenn die Entscheidung Bestand hat, hätte sie weitreichende Konsequenzen für den Journalismus in einer sich wandelnden Medienlandschaft.</p>
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