Bundesstatistikgesetz 2000 – einige Anmerkungen aus supranationaler Perspektive
Das neue Bundesstatistikgesetz 2000 überläßt der Praxis einen großen Freiraum, wie die Spielregeln für die Grundprinzipien der amtlichen Statistik in Österreich tatsächliche Geltung erlangen. Dies gilt sowohl für das Verhältnis zwischen Regierungsinformation einerseits und dem Anspruch der Allgemein...
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Format: | Article |
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Published: |
Austrian Statistical Society
2016-04-01
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Series: | Austrian Journal of Statistics |
Online Access: | http://www.ajs.or.at/index.php/ajs/article/view/515 |
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author | Christian Engelage |
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description | Das neue Bundesstatistikgesetz 2000 überläßt der Praxis einen großen Freiraum, wie die Spielregeln für die Grundprinzipien der amtlichen Statistik in Österreich tatsächliche Geltung erlangen. Dies gilt sowohl für das Verhältnis zwischen Regierungsinformation einerseits und dem Anspruch der Allgemeinheit auf Teilhabe an und Kontrolle durch öffentliche Information, als auch für die Relevanz der Prinzipien für alle an der Statistikproduktion beteiligten Stellen und insbesondere für den Raum, in dem technical
autonomy praktiziert wird. Hier wird ein durch entsprechende Auslegung bzw. durch gesetzlich nachrangige Maßnahmen nutzbarer Anpassungspielraum gesehen.
Praktische Probleme müssen in Bezug auf die Definition personenbezogener Daten und den Blickwinkel bei der Bestimmung der Identifizierbarkeit gelöst werden, insbesondere für die Frage wissenschaftlicher Nutzung von Statistikdaten. Hier wird ein Anpassungsbedarf an europäische Normenstandards gesehen, ebenso wie bei dem immer noch weitgehend bestehenden Gesetzesvorbehalt bei der Nutzung von Verwaltungsdaten und bei der Aufbereitung von Statistiken, die auf verschiedenen Rechtsgrundlagen erhoben wurden. |
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