Voller Rechtsschutz! Abschiebungen sind auch nach verweigertem Eilrechtsschutz europarechtswidrig

<p>Der asylrechtliche Eilrechtsschutz gem. § 36 AsylG ist europarechtlich nicht ausreichend, um die Vollziehbarkeit der Abschiebung zu begründen. Vielmehr ist es erforderlich, dass der asylsuchenden Person in allen asylrechtlichen Gerichtsverfahren ein volles Klageverfahren zur Verfügung steht...

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Bibliographic Details
Main Author: Constantin Hruschka
Format: Article
Language:deu
Published: Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH
Series:Verfassungsblog
Subjects:
Online Access:https://verfassungsblog.de/voller-rechtsschutz-warum-abschiebungen-ohne-asylrechtlichen-eilrechtsschutz-europarechtswidrig-sind/