Summary: | <p>Nüchtern im Ton, nachvollziehbar in der Sache hat der EuGH die Vorlagefragen des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihenkauf durch die EZB beantwortet. Wenn die Antwort anders ausgefallen ist als die, die man hätte hören wollen, dann sollte man das nur dann kritisieren, wenn man die Frage, ob es für das OMT-Programm überhaupt einen grundgesetzlichen Maßstab gibt, positiv beantworten zu können glaubt. Man sollte jedenfalls nicht vergessen, wie überaus voraussetzungsvoll die Prämissen dieser verfassungsrechtlichen Konstruktionen sind, und deshalb auch nicht empfindlich sein, wenn gelegentlich daran erinnert wird.</p>
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