Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf für die Allgemeinheit bestimmten Flächen
Am 14.02.2012 ist das neue Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) (1) in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden in erster Linie europarechtliche Vorgaben umgesetzt. Damit sind zugleich zahlreiche Neuerungen verbunden, auch im Bereich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Eine der neu eingeführten Vorsc...
Main Authors: | , |
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Format: | Article |
Language: | deu |
Published: |
Julius Kühn-Institut
2012-08-01
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Series: | Journal für Kulturpflanzen |
Subjects: | |
Online Access: | https://ojs.openagrar.de/index.php/Kulturpflanzenjournal/article/view/12393 |
Summary: | Am 14.02.2012 ist das neue Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) (1) in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden in erster Linie europarechtliche Vorgaben umgesetzt. Damit sind zugleich zahlreiche Neuerungen verbunden, auch im Bereich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Eine der neu eingeführten Vorschriften ist § 17 PflSchG, der die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, regelt. Der Rechtsbegriff, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, wird in der Einordnung des europäischen Rechts und in der Umsetzung in das deutsche Recht beleuchtet. Schließlich werden der Regelungsumfang in einer Gesamtschau gewertet und Problembereiche erläutert. Eine Harmonisierungsmöglichkeit dieses Rechtsbegriffes wird aufgezeigt. |
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ISSN: | 1867-0911 1867-0938 |