Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf für die Allgemeinheit bestimmten Flächen

Am 14.02.2012 ist das neue Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) (1) in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden in erster Linie europarechtliche Vorgaben umgesetzt. Damit sind zugleich zahlreiche Neuerungen verbunden, auch im Bereich der Anwendung von Pflanzenschutz­mitteln. Eine der neu eingeführten Vorsc...

Full description

Bibliographic Details
Main Authors: Gerhard Gündermann, Mario Genth
Format: Article
Language:deu
Published: Julius Kühn-Institut 2012-08-01
Series:Journal für Kulturpflanzen
Subjects:
Online Access:https://ojs.openagrar.de/index.php/Kulturpflanzenjournal/article/view/12393
Description
Summary:Am 14.02.2012 ist das neue Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) (1) in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden in erster Linie europarechtliche Vorgaben umgesetzt. Damit sind zugleich zahlreiche Neuerungen verbunden, auch im Bereich der Anwendung von Pflanzenschutz­mitteln. Eine der neu eingeführten Vorschriften ist § 17 PflSchG, der die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, regelt. Der Rechtsbegriff, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, wird in der Einordnung des euro­päischen Rechts und in der Umsetzung in das deutsche Recht beleuchtet. Schließlich werden der Regelungsumfang in einer Gesamtschau gewertet und Problembereiche erläutert. Eine Harmonisierungsmöglichkeit dieses Rechtsbegriffes wird aufgezeigt.
ISSN:1867-0911
1867-0938