Freiheit der (Auslands-)Wahl: Musste Deutschland der Türkei die Durchführung des Verfassungsreferendums gestatten?
<p>Seit Montag dieser Woche sind rund 1,4 Millionen in Deutschland lebende türkische Staatsangehörige aufgerufen, in dem umstrittenen Verfassungsreferendum abzustimmen. Die Bundesregierung hatte die Durchführung der Wahl in Konsularvertretungen und eigens für das Referendum eingerichteten Wahl...
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Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH
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description | <p>Seit Montag dieser Woche sind rund 1,4 Millionen in Deutschland lebende türkische Staatsangehörige aufgerufen, in dem umstrittenen Verfassungsreferendum abzustimmen. Die Bundesregierung hatte die Durchführung der Wahl in Konsularvertretungen und eigens für das Referendum eingerichteten Wahllokalen mit dem expliziten Hinweis darauf erlaubt, dass Deutschland zu seinen demokratischen Grundsätzen stehe und sich die Entscheidung in eine Tradition früherer Genehmigungen türkischer Wahlen in Deutschland und dem europäischen Ausland eingliedere. Was bedeutet der Verweis auf die “demokratischen Grundsätze” und die “lange Kontinuität”, Wahlen auf deutschem Boden zu erlauben? Handelt es sich hierbei um rein politische Kulanz, um eine Tendenz, eine völkerrechtliche Praxis zu begründen, oder gar um eine völkerrechtliche Pflicht? Oder hatte im Gegenzug die Türkei die Pflicht, Deutschland um eine solche Genehmigung zu ersuchen? Und hätte eine Versagung der Genehmigung Konsequenzen jenseits einer erneuten Schlechtwetterphase in den deutsch-türkischen Beziehungen gehabt?</p>
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