Die Klimaziele werden nicht dadurch erreicht, dass man sie abschafft

<p>Das Klimaschutzgesetz (KSG) und die darin formulierten Zielvorgaben bilden den zentralen Rahmen für die Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Art. 20a GG zu einem effektiven Klimaschutz und zur intertemporalen Freiheitssicherung (Art. 2 Abs. 1 GG). Ein wichtiges Steuerungselement ist dabei...

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Main Author: Philipp Schönberger
Format: Article
Language:deu
Published: Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH 2022-11-01
Series:Verfassungsblog
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Online Access:https://verfassungsblog.de/die-klimaziele-werden-nicht-dadurch-erreicht-dass-man-sie-abschafft/
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description <p>Das Klimaschutzgesetz (KSG) und die darin formulierten Zielvorgaben bilden den zentralen Rahmen für die Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Art. 20a GG zu einem effektiven Klimaschutz und zur intertemporalen Freiheitssicherung (Art. 2 Abs. 1 GG). Ein wichtiges Steuerungselement ist dabei die in Anlage 2 des Klimaschutzgesetzes (KSG) festgesetzte Begrenzung der jährlichen Treibhausgasemissionsmengen für die verschiedenen Sektoren. Ausgerechnet diese verbindlichen Sektorziele will die FDP nun restlos streichen. Diese Forderung dürfte kaum mit den Vorgaben aus dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vereinbar sein.</p>
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