Grundrechtswende zur Jahreswende
<p>Das Ende des in vielerlei Hinsicht denkwürdigen Jahres 2020 hat Karlsruhe mit einer zukunftsweisenden Grundsatzentscheidung eingeläutet. Mit seinem kurz vor Jahreswechsel veröffentlichten Beschluss in Sachen Europäischer Haftbefehl III erkennt nun auch der Zweite Senat des Bundesverfassungs...
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Format: | Article |
Language: | deu |
Published: |
Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH
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Series: | Verfassungsblog |
Subjects: | |
Online Access: | https://verfassungsblog.de/grundrechtswende-zur-jahreswende/ |
Summary: | <p>Das Ende des in vielerlei Hinsicht denkwürdigen Jahres 2020 hat Karlsruhe mit einer zukunftsweisenden Grundsatzentscheidung eingeläutet. Mit seinem kurz vor Jahreswechsel veröffentlichten Beschluss in Sachen Europäischer Haftbefehl III erkennt nun auch der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Unionsgrundrechte als unmittelbaren Prüfungsmaßstab der Verfassungsbeschwerde an. In einem begrüßenswerten und keineswegs selbstverständlichen Schritt schwenkt der Zweite auf die Linie des Ersten Senates ein.</p>
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ISSN: | 2366-7044 |