Der Wasserzins als Instrument der Raumordnungspolitik und der Umweltpolitik

Die staatliche Wasserbenutzungsordnung in der Bundesrepublik Deutschland hat es mittels ihrer zwingenden Ge- und Verbote nicht geschafft, für einen genügenden Schutz des Grundwassers zu sorgen. Eine der Ursachen ist, daß es keine ökonomische Interessiertheit am Grundwasser gibt. Durch die Zahlung e...

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Main Author: Ulrich Brösse
Format: Article
Language:deu
Published: oekom verlag GmbH 1988-07-01
Series:Raumforschung und Raumordnung
Online Access:https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2280
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description Die staatliche Wasserbenutzungsordnung in der Bundesrepublik Deutschland hat es mittels ihrer zwingenden Ge- und Verbote nicht geschafft, für einen genügenden Schutz des Grundwassers zu sorgen. Eine der Ursachen ist, daß es keine ökonomische Interessiertheit am Grundwasser gibt. Durch die Zahlung eines Wasserzinses für sauberes Grundwasser von den Wasserentnehmern an die Gemeinden werden die Grundwasservorräte für die Gemeinden zu einem wertvollen Gut, das zu erhalten in ihrem ökonomischen Interesse liegt, und somit auch zu einem wirksamen endogenen Entwicklungspotential. Der Wasserzins schafft somit eine politisch mächtige „Lobby“ für das Grundwasser. Anhand einer ökonomischen Modellanalyse wird gezeigt, wie sich die ökonomische Rente, die der Wasserschatz erbringt, nach der gegenwärtigen Wasserbenutzungsordnung, im Falle eines Wasserzinses und bei Einführung eines Wasserpfennigs nach dem Modell von Baden-Württemberg auf die Nutzer verteilt. Am Beispiel zweier Regierungsbezirke Nordrhein-Westfalens wird für tatsächlich geförderte Wassermengen eines Jahres und unter der Annahme alternativer Wasserzinssätze das finanzielle Aufkommen aus dem Wasserzins nach Gemeinden und Regionen errechnet. Im Vergleich mit den gemeindeeigenen Steuereinnahmen aus der Grundsteuer und aus der Gewerbesteuer kann der Wasserzins in einer großen Zahl von Fällen gleichwertige und sogar höhere Einnahmen erbringen. Die Einführung des Wasserzinses würde zu z. T. erheblichen Steigerungen der Realsteuerkraft bei vielen Gemeinden führen. Ein Zusammenhang zwischen Gemeindetyp und Wasserreichtum bzw. Höhe der Wasserzinseinnahmen ist nicht feststellbar. Der Wasserzins ist deshalb kein Instrument, das für bestimmte Raumtypen eingesetzt werden kann, sondern vielmehr eines, das regionsindividuell genutzt und bewertet werden muß.
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