Verwertbarkeit privater Dashcam-Aufzeichnungen im Strafverfahren

Trotz der steigenden Zahl an privaten Dashcams, welche auf schweizerischen Strassen eingesetzt werden, bestehen erhebliche Rechtsunsicherheiten darüber, ob Dashcam-Aufzeichnungen im Strafverfahren verwertet werden dürfen. Der Autor widmet sich deshalb der Frage, unter welchen Voraussetzungen zivil-...

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Bibliographic Details
Main Author: Matthias Maager
Format: Article
Language:deu
Published: Daniel Huerlimann 2018-05-01
Series:sui-generis
Online Access:https://sui-generis.ch/article/view/1906
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description Trotz der steigenden Zahl an privaten Dashcams, welche auf schweizerischen Strassen eingesetzt werden, bestehen erhebliche Rechtsunsicherheiten darüber, ob Dashcam-Aufzeichnungen im Strafverfahren verwertet werden dürfen. Der Autor widmet sich deshalb der Frage, unter welchen Voraussetzungen zivil- und datenschutzrechtswidrige Dashcam-Aufzeichnungen, die durch Private erhoben wurden, im Strafverfahren verwertbar sind. Es zeigt sich, dass solche Aufzeichnungen verwertet werden dürfen, wenn sie von den Strafverfolgungsbehörden rechtmässig hätten erlangt werden können und eine Interessenabwägung für deren Verwertung spricht. Ferner sind rechtswidrige Dashcam-Aufzeichnungen zugunsten des Beschuldigten zuzulassen, wenn sie diesen entlasten.
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