Rechtsgut Datenschutz?

<p>Während materielle Schadensersatzansprüche für Datenschutzverletzungen in der Praxis eine untergeordnete Rolle zu spielen scheinen und verhältnismäßig einfach festzustellen und zu beziffern sind, bereitet die in Art. 82 DSGVO vorgesehene Ersatzfähigkeit immaterieller Schäden den Gerichten K...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Marco Blocher
Format: Article
Language:deu
Published: Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH 2023-07-01
Series:Verfassungsblog
Subjects:
Online Access:https://verfassungsblog.de/rechtsgut-datenschutz/
Description
Summary:<p>Während materielle Schadensersatzansprüche für Datenschutzverletzungen in der Praxis eine untergeordnete Rolle zu spielen scheinen und verhältnismäßig einfach festzustellen und zu beziffern sind, bereitet die in Art. 82 DSGVO vorgesehene Ersatzfähigkeit immaterieller Schäden den Gerichten Kopfzerbrechen. Eine richtungsweise Entscheidung zu immateriellen Schadensersatzansprüchen für DSGVO-Verletzungen fällte der EuGH Anfang Mai 2023 in der Rechtssache C‑300/21. Es ist das erste Urteil aus einer langen Reihe an Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung des Art. 82 DSGVO. Nach wie vor interpretationsbedürftig bleibt jedoch, wie ein immaterieller Schaden nun konkret festzustellen und zu bemessen ist. Nach einer kurzen Zusammenfassung der Kernaussagen des EuGH befasst sich dieser Beitrag daher mit diesem praxisrelevanten Problem und möchte – insbesondere unter Berücksichtigung etablierter Instrumentarien der deutschen und österreichischen Rechtspraxis – Lösungswege für die mitgliedstaatlichen Gerichte aufzeigen.</p>
ISSN:2366-7044