Umweltverträglichkeitsuntersuchungen in der Praxis anhand zweier Beispiele

Beide Beispiele zeigen deutlich auf welche Stellung Umweltverträglichkeitsuntersuchungen in der Regionalplanung oder im Raumordnungsverfahren haben bzw. noch verstärkt haben könnten. Die Regionalplanung für das Raumordnungsverfahren dient u. a. auch zur Sicherung und Festlegung von Standorten für E...

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Bibliographic Details
Main Author: Reinhard Schultz
Format: Article
Language:deu
Published: oekom verlag GmbH 1989-03-01
Series:Raumforschung und Raumordnung
Online Access:https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2261
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author Reinhard Schultz
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description Beide Beispiele zeigen deutlich auf welche Stellung Umweltverträglichkeitsuntersuchungen in der Regionalplanung oder im Raumordnungsverfahren haben bzw. noch verstärkt haben könnten. Die Regionalplanung für das Raumordnungsverfahren dient u. a. auch zur Sicherung und Festlegung von Standorten für Einzelvorhaben. Sie ist aber aufgrund ihrer Maßstabsebene nicht dazu geeignet, die Funktion einer umfassenden Umweltverträglichkeitsuntersuchung zu erfüllen, da sie nur raumbedeutsame und überörtliche Belange des Umweltschutzes erfaßt. Am Ende eines Verfahrens für ein Einzelvorhaben steht das Genehmigungs- bzw. Zulassungsverfahren; hier sind alle fachlichen und örtlichen Detailfragen zu erfassen, und zwar nach den Forderungen der im Einzelfall vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren (z. B. Planfeststellungsverfahren, Verfahren nach Immissionsschutzrecht usw.). Beide Verfahrensstufen – das Regionalplan‑/Raumordnungsverfahren und das nachfolgende Genehmigungs- bzw. Zulassungsverfahren – klaffen durch ihre materiellen Inhalte und Zielsetzungen weit auseinander, was nicht zuletzt auch oft dazu geführt hat, daß die Ergebnisse oder Einzelergebnisse aus den Untersuchungen nach dem Verwaltungsverfahren das Regionalplan‑/Raumordnungsverfahren ad absurdum geführt haben. Umweltverträglichkeitsuntersuchungen – und die Beispiele zeigen das auch – haben durch ihre Stellung zwischen den beiden Verfahrensstufen und durch ihre inhaltliche Ausgestaltung die Möglichkeit, wesentliche Ergebnisse des Genehmigungs- und Zulassungsverfahrens vorwegzunehmen und frühzeitig in die Regional‑/Raumordnungsverfahren einfließen zu lassen. Dadurch wird gewährleistet, daß im gesamten Abwägungsprozeß umweltrelevante Gesichtspunkte verstärkt berücksichtigt werden. Im Vergleich zu früher verschiebt sich das Abwägungsmaterial zugunsten umweltrelevanter und ökologischer Belange, da Umweltverträglichkeitsuntersuchungen als relativ frühzeitige ökologische Korrektur im Entscheidungsprozeß angesehen werden können. Die „ökologische Korrektur“ bezieht sich nicht nur auf die „Zuweisung“ oder „Ablehnung“ von Standortalternativen, sondern ebenso auf die Beurteilung der technischen Parameter eines beabsichtigten Vorhabens, da nur durch diese Zusammenschau die raumbedeutsamen und ökologischen Belange des Umweltschutzes sinnvoll repräsentiert werden können.
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