Summary: | <p>Auch im Rahmen der Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus kann die Abwägung von Verfassungsprinzipien immer nur zu Ergebnissen führen, welche das „relativ auf die tatsächlichen Möglichkeiten“ Optimale anordnen (R. Alexy). Dieses „tatsächlich Mögliche“ ändert und wandelt sich. Auch juristische Abwägungen kommen hierdurch zu krisenbedingten Ergebnissen. Sie fordern jedoch immer auch zu einer schnellstmöglichen Wiederannäherung an den verfassungsidealen Zustand auf, sobald sich der Möglichkeitsraum wieder weitet. Bald wird also entscheidend sein, diese Rückkehr zur Normalität, welche nach der Bewältigung der Pandemie anzustreben sein wird, auch rechtlich nicht zu verzögern.</p>
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