Trilogverfahren und Transparenzgebot: Wer kontrolliert den Europäischen Gesetzgeber?
<p>Die Bilder von den nächtlichen Krisengipfeln in Brüssel, auf denen die Staats- und Regierungschefs mit den Vertretern der EU-Institutionen stundenlang hinter verschlossenen Türen mühsam um Zugeständnisse und Kompromisse ringen, sind wohl den meisten EU-Bürgern mittlerweile vertraut. Weniger...
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Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH
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description | <p>Die Bilder von den nächtlichen Krisengipfeln in Brüssel, auf denen die Staats- und Regierungschefs mit den Vertretern der EU-Institutionen stundenlang hinter verschlossenen Türen mühsam um Zugeständnisse und Kompromisse ringen, sind wohl den meisten EU-Bürgern mittlerweile vertraut. Weniger bekannt dürfte vielen Bürgern sein, dass nach einem ganz ähnlichen Verfahren ca. 80 % der alltäglichen europäischen Gesetzgebung bewältigt wird. Gemeint sind hier die informellen Triloge, die heute bereits fester Bestandteil nahezu jedes europäischen Gesetzgebungsverfahrens geworden sind. Ähnlich wie die Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen oder die vertraulichen Beratungen innerhalb der EZB-Gremien scheint diese spezielle Form der legislativen Willensbildung in Brüssel im Hinblick auf Transparenz besonders bedenklich. Die Europäische Bürgerbeauftragte, die seit Mai diesen Jahres dazu eine Untersuchung vorantreiben will, scheint vorläufig auf Granit zu beißen. Das wirft die Frage auf, wie es generell um die Transparenzkontrolle in der europäischen Gesetzgebung bestellt ist.</p>
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