Der Blockupy-Polizeikessel vor dem Bundesverfassungs­gericht: Mitgefangen, mitgehangen?
<p>In seinem jüngsten Beschluss zum Frankfurter Blockupy-Kessel geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass bereits die bloße Anwesenheit einer Person in einer Gruppe, in der ein Teil verdächtigt wird, Straftaten begangen zu haben, ausreiche, um einen Anfangsverdacht auch gegen sie zu be...
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Format: | Article |
Language: | deu |
Published: |
Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH
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Series: | Verfassungsblog |
Subjects: | |
Online Access: | https://verfassungsblog.de/der-blockupy-polizeikessel-vor-dem-bundesverfassungsgericht-mitgefangen-mitgehangen/ |
Summary: | <p>In seinem jüngsten Beschluss zum Frankfurter Blockupy-Kessel geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass bereits die bloße Anwesenheit einer Person in einer Gruppe, in der ein Teil verdächtigt wird, Straftaten begangen zu haben, ausreiche, um einen Anfangsverdacht auch gegen sie zu begründen. Karlsruhe stutzt dabei seinen eigenen verfassungsrechtlichen Maßstab soweit herunter, dass nicht mehr die Demonstration in ihrer Gesamtheit betrachtet, sondern die Versammlung in genehme und nicht genehme Gruppen aufgespalten wird. </p>
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ISSN: | 2366-7044 |