Summary: | <p>In allen Bereichen des öffentlichen Lebens wurden in den vergangenen Wochen Hygienekonzepte für eine „neue Realität” mit der Corona-Epidemie entwickelt. Das gilt auch für die Verfassungsorgane. So tagte der Deutsche Bundestag in der vergangenen Woche zum wiederholten Mal im Corona-Modus: mit markierten Abständen zwischen den Abgeordneten, aber ansonsten ziemlich normal. Eines Hygienekonzepts bedarf es nun auch für die Vorbereitung und Durchführung der nächsten Bundestagswahl – und das wirft Fragen und Probleme auf, die im Zuge einer Überarbeitung des Wahlrechts vom Bundestag mit Umsicht gehandhabt werden müssen.</p>
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