Was nun, Herr Voßkuhle?
<p>Mit seinem Vorlagebeschluss zum OMT-Programm der EZB hatte das Bundesverfassungsgericht hoch gepokert. Im Schrifttum wurde der Vorlagebeschluss bereits mit einem spieltheoretischen „chicken game“ verglichen, bei dem Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof auf den sinnbildliche...
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Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH
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author | Christoph Herrmann |
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description | <p>Mit seinem Vorlagebeschluss zum OMT-Programm der EZB hatte das Bundesverfassungsgericht hoch gepokert. Im Schrifttum wurde der Vorlagebeschluss bereits mit einem spieltheoretischen „chicken game“ verglichen, bei dem Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof auf den sinnbildlichen Abgrund (alternativ: aufeinander) zurasen, um herauszufinden, wer von ihnen zuerst ausweicht oder auf die Bremse tritt. Nach dem OMT-Urteil des Gerichtshofs (Rs. C-62/14) wird man sagen müssen: der Europäische Gerichtshof tut es jedenfalls nicht, er hat nicht einmal gezuckt. Nun wird Karlsruhe entscheiden müssen, ob es „das Hühnchen“ gibt, oder ob es es mit seinem bereits in der Vorlageentscheidung vorbehaltenen „letzten Wort“ zu einem veritablen Zusammenprall der beiden Gerichtshöfe kommen lässt.</p>
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