DIE BESONDERHEITEN DER ÖSTERREICHISCHEN RECHTSSPRACHE

Dieser Artikel stellt die Unterschiede zwischen der Rechtssprache in Österreich und Deutschland dar[1]. Obwohl die Amtssprache in Deutschland und Osterreich Deutsch ist, unterscheidet sich die Rechtssprache beider Länder, vor allem im Bereich der Terminologie. Seit dem Beitritt Österreichs zur EU (...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Karolina PALUSZEK
Format: Article
Language:deu
Published: Adam Mickiewicz University, Poznan 2016-11-01
Series:Comparative Legilinguistics
Online Access:https://pressto.amu.edu.pl/index.php/cl/article/view/6527
Description
Summary:Dieser Artikel stellt die Unterschiede zwischen der Rechtssprache in Österreich und Deutschland dar[1]. Obwohl die Amtssprache in Deutschland und Osterreich Deutsch ist, unterscheidet sich die Rechtssprache beider Länder, vor allem im Bereich der Terminologie. Seit dem Beitritt Österreichs zur EU (1995) gelten auch in Österreich die europäischen Rechtsakte, die in einer und nur einer deutschen Fassung veröffentlicht werden. Mit dem Beitritt akzeptierte Österreich die gemeinschaftliche Rechtsordnung, deren Rechtssprache in der deutschen Version bislang vor allem mit der bundesdeutschen[2] Rechtssprache in Einklang zu bringen war. Daraus ergibt sich die Frage, welche Wirkung die Mitgliedschaft in der EU auf die österreichische Rechtssprache hat. Zu prüfen ist dabei, ob nationale Besonderheiten anerkannt und geschützt werden oder ob die Harmonisierung des Rechts auch zur Harmonisierung der Sprache führt. Eine Analyse ausgewählter Beispiele österreichischer und europäischer Rechtsakte dient dem Versuch, die aufgeworfenen Fragen zu beantworten. Aus der Perspektive eines ausländischen Anwenders der deutschen Sprache ist insbesondere von Bedeutung, ob die spezifisch österreichischen Rechtsbegriffe in Wörterbüchern zu finden und zu erkennen sind – diesem Ziel dient eine Prüfung repräsentativer polnisch-deutscher Fachwörterbücher. [1] Die gekürzte, polnische Version dieses Artikels wurde unter dem Titel: „Tak samo czy inaczej? – terminologia języka prawnego w Niemczech i Austrii“, in: „Monitor Prawniczy 7/2014. Dodatek specjalny. I konferencja absolwentów szkół prawa niemieckiego Uniwersytetu Jagiellońskiego i Uniwersytetu Warszawskiego – materiały z konferencji“ veröffentlicht. [2] Deutsch ist auch eine der Amtssprachen von zwei weiteren Gründungsmitgliedern der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Luxemburg und Belgien).
ISSN:2080-5926
2391-4491