Völkerrecht und Sezessionen – Legitimität nur für Einigungswillige?

<p>Katalonien, Schottland, Krim, Québec – Sezessionismus ist in diesen Tagen wieder einmal ein sehr aktuelles Phänomen, und das nicht nur in Europa. Um so mehr wächst das Bedürfnis danach, sezessionistische Bestrebungen völkerrechtlich und damit nach internationalen Standards zu bewerten. Doch...

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Main Author: Valeria Nickel
Format: Article
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Published: Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH
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description <p>Katalonien, Schottland, Krim, Québec – Sezessionismus ist in diesen Tagen wieder einmal ein sehr aktuelles Phänomen, und das nicht nur in Europa. Um so mehr wächst das Bedürfnis danach, sezessionistische Bestrebungen völkerrechtlich und damit nach internationalen Standards zu bewerten. Doch bei der Frage, ob bzw. wann Sezessionen legitim sind, betreibt das Völkerrecht eine Art Versteckspiel mit Verfassungsrecht und Politik. Weder statuiert es ein ausdrückliches Recht auf Sezession noch verbietet es dieselbe, sondern überlässt es grundsätzlich dem jeweiligen nationalen Verfassungsrecht, ihre Rechtmäßigkeit zu beurteilen. Lässt uns also das Völkerrecht mit dem Sezessionismus völlig alleine? Eine Antwort auf diese Frage gab diese Woche Andreas Paulus, Richter im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts und Völkerrechtsprofessor in Göttingen, in einem Vortrag vor dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages.</p>
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