Europäisierung der Methodik richtlinienkonformer Rechtsfindung
Die Methoden der richtlinienkonformen Rechtsfindung richten sich grundsätzlich nach der jeweiligen mitgliedstaatlichen Methodenlehre. Unterschiede in den nationalen Methodenlehren gefährden zwar die einheitliche Wirksamkeit des Richtlinienrechts. Für eine vollständig vereinheitlichte, gemeineuropäis...
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Format: | Journal article |
Language: | German |
Published: |
Nomos
2015
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Summary: | Die Methoden der richtlinienkonformen Rechtsfindung richten sich grundsätzlich nach der jeweiligen mitgliedstaatlichen Methodenlehre. Unterschiede in den nationalen Methodenlehren gefährden zwar die einheitliche Wirksamkeit des Richtlinienrechts. Für eine vollständig vereinheitlichte, gemeineuropäische Methodenlehre fehlt der Union jedoch die Kompetenz. Der EuGH hat aber „europäische Methodenregeln“ aufgestellt. Der Beitrag ordnet diese Rechtsprechung des EuGH dogmatisch neu ein. Er bestimmt das Verhältnis der Methodenregeln zu den nationalen Methoden und klassifiziert die richtlinienkonforme Rechtsfindung als hybrides Instrument. Anschließend analysiert der Beitrag die europäischen Methodenregeln im Lichte der Rechtsprechung des BVerfG zu den verfassungsrechtlichen Integrationsgrenzen. |
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