Der Zielmarkt eines Finanzinstruments nach der MiFID II

<p>Art. 16 Abs. 3 und Art. 24 Abs. 2 MiFID II 1 enthalten zielmarktbezogene Organisations- und Verhaltenspflichten für Wertpapierfirmen, die erhebliche praktische Auswirkungen für die Entwicklung und den Vertrieb von Finanzinstrumenten an Kunden haben werden. Sie lassen sich unterteilen in...

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Chi tiết về thư mục
Tác giả chính: Brenncke, M
Định dạng: Journal article
Ngôn ngữ:German
Được phát hành: Wertpapier-Mitteilungen 2015
Miêu tả
Tóm tắt:<p>Art. 16 Abs. 3 und Art. 24 Abs. 2 MiFID II 1 enthalten zielmarktbezogene Organisations- und Verhaltenspflichten für Wertpapierfirmen, die erhebliche praktische Auswirkungen für die Entwicklung und den Vertrieb von Finanzinstrumenten an Kunden haben werden. Sie lassen sich unterteilen in a) Pflichten für Wertpapierfirmen, die Finanzinstrumente zum Verkauf an Kundenkonzipieren (Produkthersteller), und b) Pflichten für Wertpapierfirmen, die Finanzinstrumente an Kunden vertreiben (Vertriebsträger). Im Zentrum dieser neuen product governance Regeln der MiFID II steht der Zielmarkt eines Finanzinstruments. Ein Produkthersteller muss ein Finanzinstrument zukünftig so ausgestalten, dass es den Bedürfnissen eines bestimmten Zielmarkts an Endkunden innerhalb der jeweiligen Kundengattung entspricht. Das setzt voraus, dass er die Bedürfnisse des Zielmarkts identifiziert</p> <p>Die neuen Vorgaben zur product governance werden durch delegierte Rechtsakte der Kommission im Sommer 2015 konkretisiert. ESMA hat diese Rechtsakte im Dezember 2014 durch eine technische Stellungnahme vorbereitet. Zum Unmut der Branche hat ESMA jedoch ausdrücklich offen gelassen, nach welchen Kriterien und wie detailliert der Zielmarkt zu identifizieren ist. Auch der Entwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz, mit dem der deutsche Gesetzgeber die zielmarktbezogenen Vorgaben aus der MiFID II umsetzen will, schweigt zu diesen Punkten. Der Beitrag widmet sich diesen offenen Fragen. Er legt dar, anhand welcher Kriterien und wie detailliert der Zielmarkt für ein Finanzinstrument zu bestimmen ist. Außerdem erläutert er den Zusammenhang zwischen dem Zielmarkt und der Vertriebsstrategie für ein Finanzinstrument und beurteilt abschließend, welche aufsichts- und zivilrechtlichen Folgen ein Vertrieb außerhalb des Zielmarkts hat.</p>