Strafen für Atatürk-Beleidigungen: Straßburg, wie hältst du's mit der Meinungsfreiheit?
<p>Jemanden für 13 Jahre ins Gefängnis zu sperren, weil er ein paar Atatürk-Statuen mit Farbe beschmiert hat, ist unverhältnismäßig. Zu diesem wenig überraschenden Schluss kommt der EGMR heute in einer Kammerentscheidung gegen die Türkei. Interessant wird die Entscheidung durch die Sondervoten...
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Format: | Article |
Language: | deu |
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Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH
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Series: | Verfassungsblog |
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