Strafen für Atatürk-Beleidigungen: Straßburg, wie hältst du's mit der Meinungsfreiheit?

<p>Jemanden für 13 Jahre ins Gefängnis zu sperren, weil er ein paar Atatürk-Statuen mit Farbe beschmiert hat, ist unverhältnismäßig. Zu diesem wenig überraschenden Schluss kommt der EGMR heute in einer Kammerentscheidung gegen die Türkei. Interessant wird die Entscheidung durch die Sondervoten...

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Bibliographic Details
Main Author: Maximilian Steinbeis
Format: Article
Language:deu
Published: Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH
Series:Verfassungsblog
Online Access:https://verfassungsblog.de/strafen-fuer-atatuerk-beleidigungen-strassburg-wie-haeltst-dus-mit-der-meinungsfreiheit/
Description
Summary:<p>Jemanden für 13 Jahre ins Gefängnis zu sperren, weil er ein paar Atatürk-Statuen mit Farbe beschmiert hat, ist unverhältnismäßig. Zu diesem wenig überraschenden Schluss kommt der EGMR heute in einer Kammerentscheidung gegen die Türkei. Interessant wird die Entscheidung durch die Sondervoten: Drei der sieben Kammermitglieder nehmen den Fall zum Anlass, eine gerichtsinterne Diskussion vom Zaun zu brechen, wie sie grundsätzlicher nicht sein könnte – nämlich über Nutzen, Grenzen und Ausgestaltung des in Straßburg praktizierten Verhältnismäßigkeitstests. </p>
ISSN:2366-7044