Klebstoff als Lösungsmittel

<p>Die Beratung und Abstimmung gerichtlicher Entscheidungen unterliegt in Deutschland nach § 43 DRiG der Geheimhaltung; dafür gibt es einige Gründe ebenso wie solche dagegen. Liest man manche Beschlüsse und Urteile, wünscht man sich jedenfalls bisweilen, man hätte (heimlich) zuhören können, um...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Annika Dießner
Format: Article
Language:deu
Published: Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH 2023-06-01
Series:Verfassungsblog
Subjects:
Online Access:https://verfassungsblog.de/klebstoff-als-losungsmittel/