Klebstoff als Lösungsmittel

<p>Die Beratung und Abstimmung gerichtlicher Entscheidungen unterliegt in Deutschland nach § 43 DRiG der Geheimhaltung; dafür gibt es einige Gründe ebenso wie solche dagegen. Liest man manche Beschlüsse und Urteile, wünscht man sich jedenfalls bisweilen, man hätte (heimlich) zuhören können, um...

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Bibliographic Details
Main Author: Annika Dießner
Format: Article
Language:deu
Published: Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH 2023-06-01
Series:Verfassungsblog
Subjects:
Online Access:https://verfassungsblog.de/klebstoff-als-losungsmittel/
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description <p>Die Beratung und Abstimmung gerichtlicher Entscheidungen unterliegt in Deutschland nach § 43 DRiG der Geheimhaltung; dafür gibt es einige Gründe ebenso wie solche dagegen. Liest man manche Beschlüsse und Urteile, wünscht man sich jedenfalls bisweilen, man hätte (heimlich) zuhören können, um zu erfahren, ob die bei der Lektüre aufkommende Vermutung, die Entscheidung sei nicht einstimmig ergangen, tatsächlich berechtigt ist. So liegt der Fall mit Blick auf den Beschluss der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin vom 31. Mai 2023 (Az.: 502 Qs 138/22), um eine juristische Floskel zu gebrauchen.</p>
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