Klebstoff als Lösungsmittel
<p>Die Beratung und Abstimmung gerichtlicher Entscheidungen unterliegt in Deutschland nach § 43 DRiG der Geheimhaltung; dafür gibt es einige Gründe ebenso wie solche dagegen. Liest man manche Beschlüsse und Urteile, wünscht man sich jedenfalls bisweilen, man hätte (heimlich) zuhören können, um...
Main Author: | |
---|---|
Format: | Article |
Language: | deu |
Published: |
Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH
2023-06-01
|
Series: | Verfassungsblog |
Subjects: | |
Online Access: | https://verfassungsblog.de/klebstoff-als-losungsmittel/ |
_version_ | 1797802382574223360 |
---|---|
author | Annika Dießner |
author_facet | Annika Dießner |
author_sort | Annika Dießner |
collection | DOAJ |
description | <p>Die Beratung und Abstimmung gerichtlicher Entscheidungen unterliegt in Deutschland nach § 43 DRiG der Geheimhaltung; dafür gibt es einige Gründe ebenso wie solche dagegen. Liest man manche Beschlüsse und Urteile, wünscht man sich jedenfalls bisweilen, man hätte (heimlich) zuhören können, um zu erfahren, ob die bei der Lektüre aufkommende Vermutung, die Entscheidung sei nicht einstimmig ergangen, tatsächlich berechtigt ist. So liegt der Fall mit Blick auf den Beschluss der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin vom 31. Mai 2023 (Az.: 502 Qs 138/22), um eine juristische Floskel zu gebrauchen.</p>
|
first_indexed | 2024-03-13T05:04:52Z |
format | Article |
id | doaj.art-71fefad3049e425f9175caf39c784d8f |
institution | Directory Open Access Journal |
issn | 2366-7044 |
language | deu |
last_indexed | 2024-03-13T05:04:52Z |
publishDate | 2023-06-01 |
publisher | Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH |
record_format | Article |
series | Verfassungsblog |
spelling | doaj.art-71fefad3049e425f9175caf39c784d8f2023-06-16T16:09:51ZdeuMax Steinbeis Verfassungsblog GmbHVerfassungsblog2366-70442023-06-012366-7044Klebstoff als LösungsmittelAnnika Dießner<p>Die Beratung und Abstimmung gerichtlicher Entscheidungen unterliegt in Deutschland nach § 43 DRiG der Geheimhaltung; dafür gibt es einige Gründe ebenso wie solche dagegen. Liest man manche Beschlüsse und Urteile, wünscht man sich jedenfalls bisweilen, man hätte (heimlich) zuhören können, um zu erfahren, ob die bei der Lektüre aufkommende Vermutung, die Entscheidung sei nicht einstimmig ergangen, tatsächlich berechtigt ist. So liegt der Fall mit Blick auf den Beschluss der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin vom 31. Mai 2023 (Az.: 502 Qs 138/22), um eine juristische Floskel zu gebrauchen.</p> https://verfassungsblog.de/klebstoff-als-losungsmittel/Klimaaktivismus, Letzte Generation, Nötigung, Versammlungsrecht, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte |
spellingShingle | Annika Dießner Klebstoff als Lösungsmittel Verfassungsblog Klimaaktivismus, Letzte Generation, Nötigung, Versammlungsrecht, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte |
title | Klebstoff als Lösungsmittel |
title_full | Klebstoff als Lösungsmittel |
title_fullStr | Klebstoff als Lösungsmittel |
title_full_unstemmed | Klebstoff als Lösungsmittel |
title_short | Klebstoff als Lösungsmittel |
title_sort | klebstoff als losungsmittel |
topic | Klimaaktivismus, Letzte Generation, Nötigung, Versammlungsrecht, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte |
url | https://verfassungsblog.de/klebstoff-als-losungsmittel/ |
work_keys_str_mv | AT annikadießner klebstoffalslosungsmittel |