Mitbestimmung des Personals beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung

Die Kündigung des Anschlussvertrags mit der Vorsorgeeinrichtung durch den Arbeitgeber setzt die vorgängige Zustimmung des Personals voraus. Es handelt sich dabei um ein echtes Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmenden. Die Zustimmung muss ausdrücklich und vorgängig erteilt werden. Fehlt sie, ist die...

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Bibliographic Details
Main Authors: Marc Hürzeler, Raffaella Biaggi
Format: Article
Language:deu
Published: Daniel Huerlimann 2020-12-01
Series:sui-generis
Online Access:https://sui-generis.ch/article/view/2547