Mitbestimmung des Personals beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung
Die Kündigung des Anschlussvertrags mit der Vorsorgeeinrichtung durch den Arbeitgeber setzt die vorgängige Zustimmung des Personals voraus. Es handelt sich dabei um ein echtes Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmenden. Die Zustimmung muss ausdrücklich und vorgängig erteilt werden. Fehlt sie, ist die...
Main Authors: | , |
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Format: | Article |
Language: | deu |
Published: |
Daniel Huerlimann
2020-12-01
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Series: | sui-generis |
Online Access: | https://sui-generis.ch/article/view/2547 |