Rausgehen erlaubt. Aber bitte nicht liegen!
<p>In Berlin darf man sich auch allein oder im Verbund mit den eigenen Hausstandsangehörigen nicht öffentlich sonnen. Dabei gehörte das Land Berlin zu jenen wackeren zwölf Bundesbrüdern, die von sich stolz behaupteten, keine Ausgangsbeschränkung angeordnet zu haben. Ein Lehrstück über den norm...
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Format: | Article |
Language: | deu |
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Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH
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Series: | Verfassungsblog |
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