Gesundheitsnot kennt Datenschutzgebot

<p>Die Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus soll die Gesundheit der Menschen schützen. Muss gegen den Schutz von Leben und Gesundheit jeder andere Schutzzweck zurückstehen, auch der Datenschutz? Die Antwort im Rechtsstaat lautet: nein. Denn die Aussage „Not kennt kein Gebot“ ist freihei...

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Bibliographic Details
Main Author: Dieter Kugelmann
Format: Article
Language:deu
Published: Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH
Series:Verfassungsblog
Subjects:
Online Access:https://verfassungsblog.de/gesundheitsnot-kennt-datenschutzgebot/