Gesundheitsnot kennt Datenschutzgebot
<p>Die Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus soll die Gesundheit der Menschen schützen. Muss gegen den Schutz von Leben und Gesundheit jeder andere Schutzzweck zurückstehen, auch der Datenschutz? Die Antwort im Rechtsstaat lautet: nein. Denn die Aussage „Not kennt kein Gebot“ ist freihei...
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Format: | Article |
Language: | deu |
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Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH
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Series: | Verfassungsblog |
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